FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 28.10.2010 (5 V 1563/10)
Die die Vollziehung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Antragsgegners vom 07. Oktober 2010 (Aktenzeichen: …) wird ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen. I. Die Beteiligten [...]