VGH Bayern - Beschluss vom 09.01.2009 (22 C 08.962)
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. I. Die Antragstellerin begehrt die Vollstreckung eines in der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen [...]