OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 29.04.2009 (3 M 175/09)
Die zulässige Beschwerde, mit der sich der Antragsteller gegen die Pfändung der Licht- und Tontechnik - nicht der des Motorrades - wendet, hat Erfolg. Die mit der Beschwerdebegründung vorgebrachten Einwände, auf deren [...]