Auf die Beschwerden der Antragstellerin und der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 24. Juli 2009 geändert.
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin ab Juli 2009 monatliche Honorarabschläge in Höhe von jeweils 5.398,35 Euro gutzuschreiben.
Im Übrigen werden die Beschwerden zurückgewiesen und der Antrag abgelehnt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten aus beiden Rechtszügen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 46.563,29 Euro festgesetzt.
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