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LSG Bayern - Beschluss vom 27.05.2009 (L 18 R 178/09 ER)

Aussetzung der Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils im sozialgerichtlichen Verfahren bei nicht zu ersetzenden Nachteilen

Die Vollstreckung aus dem Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 15.12.2008 (S 8 R 592/07) wird bis zur Erledigung des Rechtsstreits in der Berufungsinstanz ausgesetzt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. [...]
LSG Bayern - Urteil vom 15.05.2009 (L 9 AL 491/05)

Pfändung von laufenden Geldleistungen, hier: Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Ermittlung des pfändbaren Betrages durch Vollstreckungsgericht...

I. Die Berufung gegen die Urteile des Sozialgerichts Augsburg vom 13. Dezember 2005 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. I. Die Beteiligten [...]
LSG Bayern - Urteil vom 27.03.2009 (L 8 SO 100/08)

Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Beschwer bei erstmaliger Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage im Berufungsverfahre...

I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 21. Oktober 2008 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Zwischen [...]