FG Düsseldorf - Urteil vom 30.10.2009 (15 K 1850/08 AO)
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheides i. S. von § 191 der Abgabenordnung - AO - i.V.m. § 3 Abs. 2 des Anfechtungsgesetzes - [...]