OLG Köln - Beschluss vom 12.03.2008 (6 W 21/08)
[SV: Der Schuldnerin, einer Möbelherstellerin, war in einem Verfügungsverfahren untersagt worden, bestimmte Schrank- und Vitrinenelemente zu vertreiben. Das Landgericht hatte sie später zur Zahlung eines Ordnungsgeldes [...]