LAG Hamburg - Beschluss vom 03.09.2008 (8 Ta 27/07)
I. Das Ausgangsverfahren endete am 26.04.2007 durch ein Versäumnisurteil, in dem der Schuldner u. a. verurteilt wurde, die Arbeitspapiere des Gläubigers, bestehend aus Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2006 [...]