LAG Köln - Beschluss vom 09.07.2007 (5 Ta 188/07)
I. Der Kläger war bei dem Beklagten seit dem 1. April 2006 als Buchbinder beschäftigt. Gegen die von dem Beklagten zum 30. Juni 2007 ausgesprochene Kündigung hat der Kläger Kündigungsschutzklage erhoben. Der Beklagte [...]