OLG Saarbrücken - Beschluss vom 09.01.2006 (1 W 319/05)
Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Schuldnerin ist gemäß §§ 890 Abs. 1; 891; 793, 567 ff ZPO zulässig. Dem Rechtsmittel muss jedoch in der Sache der Erfolg versagt bleiben, weil die durch [...]