I.
Die Gläubigerin, vormalige Verfügungsklägerin und (unter-) Mieterin, betreibt gegen die Schuldnerin, vormalige Verfügungsbeklagte und Vermieterin, die Zwangsvollstreckung aus einem Prozessvergleich, durch den ein Rechtsstreit um die ordnungsgemäße Abwicklung eines beendeten Mietverhältnisses beigelegt worden war. Die am 12. Juni 2003 zustande gekommene Vereinbarung lautete, soweit für das vorliegende Verfahren von Interesse, wie folgt:
"1. Die Verfügungsbeklagte verpflichtet sich, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht an die Verfügungsklägerin einen Betrag von EDR 20.000,00 zu zahlen und zwar bis spätestens 01.07.2003.
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