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SchlHOLG - Beschluss vom 09.05.2005 (16 W 48/05)

Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz

I. Die Gläubigerin betreibt die Zulassung der Zwangsvollstreckung aus einem Arrestbeschluss des Amtsgerichts S. (Schweden) vom 01.04.2005 (Az. T 390-05), durch den die Schuldnerin wegen einer Forderung über 199.210,00 [...]
SchlHOLG - Beschluss vom 18.02.2005 (6 W 7/05)

Zur schriftlichen Information des eigenen Personals und etwaiger beauftragter Dritter über ein bestehendes Werbeverbot

Die Gläubigerin hat eine rechtskräftige einstweilige Verfügung erwirkt, mit der es der Schuldnerin u. a. verboten wurde, einen Vergleich zwischen ihren Telefontarifen und denen der der Schuldnerin vorzunehmen oder [...]