OLG Koblenz - Beschluss vom 01.09.2005 (14 W 562/05)
Die fristgemäß eingelegte sofortige Beschwerde ist in der Sache ohne Erfolg. Der angefochtene Beschluss geht zutreffend davon aus, dass der Beklagte entsprechend §§ 717 Abs. 2, 788 Abs. 3 ZPO den Betrag zurückfordern [...]