KG - Beschluss vom 05.04.2005 (5 W 168/04)
A. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin ist zulässig (§§ 793, 567 ff. ZPO), aber nicht begründet, § 890 Abs. 1 ZPO. Das Landgericht hat gegen die Schuldnerin mit Recht wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige [...]