SchlHOLG - Beschluss vom 13.04.2004 (16 W 7/04)
Die sofortige Beschwerde der Antragsteller ist gemäß §§ 490 Abs. 1, 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch form- und fristgerecht eingelegt worden, § 569 ZPO. 1. Das Rechtsmittel ist unbegründet. Das Landgericht hat [...]