OLG Stuttgart - Beschluss vom 30.03.2004 (8 W 108/04)
I. Die Parteien haben im ersten Termin zur mündlichen Verhandlung vom 29.1.2004 einen Vergleich geschlossen mit folgendem Inhalt: 1. 'Zur Erledigung aller gegenseitigen Ansprüche verpflichtet sich der Beklagte, an die [...]