Details ausblenden
OLG Hamburg - Urteil vom 04.09.2003 (3 U 27/03)

Zum Ersatz für Verlust von Vorteilen gem. § 945 ZPO bei Verpflichtung zur Unterlassung einer einstweiligen Verfügung

A. Die Parteien sind Wettbewerber. Die Klägerin ist ein pharmazeutisches Unternehmen, das sog. Generika herstellt und vertreibt. Die Beklagte gehört zum A.-Konzern, der Arzneimittel herstellt und vertreibt. Mit der [...]
OLG Hamburg - Beschluss vom 13.08.2003 (8 W 168/03)

Anwaltsgebühren im Verfahren auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung

Vorinstanz: LG Hamburg, vom 16.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 416 O OLGReport-Hamburg 2004, 23 [...]
OLG Hamburg - Beschluss vom 19.03.2003 (13 AR 6/03)

Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses; Gerichtliche Zuständigkeit bei Konkurrenz zweier ausschließlicher Gerichtsständ...

I. Im Rahmen eines mit Hilfe der Beklagten finanzierten Immobilienerwerbs haben die Kläger bei der Beklagten ein Darlehn aufgenommen (Vertrag: Anl. K 1) und der Beklagten zur Sicherheit eine Grundschuld bestellt. In [...]