LAG Frankfurt/M. - Beschluss vom 13.08.2002 (16 Ta 321/02)
Die Schuldnerin wendet sich mit ihrer am 12. Juni 2002 beim Arbeitsgericht eingelegten sofortigen Beschwerde gegen einen ihr am 10. Juni 2002 zugestellten Beschluss des Arbeitsgerichts, durch den sie auf Antrag des [...]