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OLG Rostock - Beschluss vom 20.03.2001 (1 W 137/97)

Notarrecht - Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigung an Gläubiger

I. Die gemäß § 54 Abs. 2 BeurkG, § 27 FGG statthafte weitere Beschwerde ist zulässig und begründet, weil der Beschluß auf einer Verletzung des Gesetzes beruht (§ 27 Abs. 1 FGG). 1. Der Notar ist, schon aufgrund des [...]
OLG Rostock - Beschluss vom 02.03.2001 (1 W 63/00)

Zwangsvollstreckung aus Versäumnisurteil - einstweilige Einstellung - Anfechtung - greifbare Gesetzeswidrigkeit - Verteidigungsanzeig...

I. Die Klägerin nimmt die Beklagte nach vorausgegangenem Mahnverfahren auf Zahlung von restlichem Werklohn in Höhe vom 72.391,96 DM in Anspruch. Nachdem die Anspruchsbegründung am 13.06.2000 beim Landgericht Stralsund [...]