OLG Nürnberg - Beschluss vom 28.03.2001 (1 W 887/01)
I. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat im Augenscheinstermin vom 25. August 2000 gegen den Geschäftsführer der Beklagten, Herrn durch Beschluß ein Ordnungsgeld von 1.500,00 DM, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft [...]