OLG Brandenburg - Beschluss vom 02.08.2001 (8 W 213/01)
Die sofortige weitere Beschwerde ist statthaft (§§ 97, 101 ZPO), sie ist auch zulässig (§ 568 Abs. 2 Satz 2 ZPO), weil in der angefochtenen Entscheidung des Landgerichts ein neuer selbständiger Beschwerdegrund [...]