SchlHOLG - Urteil vom 02.06.2000 (14 UF 180/99)
Auf die zulässige Berufung des Beklagten ist nach § 718 ZPO vorab über die vorläufige Vollstreckbarkeit zu entscheiden. Der Antrag des Beklagten hat in der Sache auch Erfolg. Angesichts des in der Hauptsache am 7. Juli [...]