LAG Chemnitz - Beschluß vom 15.09.1999 (2 Sa 799/99)
A. Der Antrag ist zulässig. Er ist nicht etwa deshalb unzulässig, weil er mit Umständen begründet wird, die schon in dem ersten Rechtszug vorlagen und die dort einen Antrag nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG gerechtfertigt [...]