OLG München - Beschluß vom 23.01.1998 (24 W 338/97)
I. Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig. In der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts ist ein neuer selbständiger Beschwerdegrund enthalten, da der Zuschlagsbeschluß des Amtsgerichts aufgehoben worden ist [...]