LAG Chemnitz - Beschluß vom 08.04.1997 (1 Ta 89/97)
I. Die Antragstellerin verfolgt es im Wege der einstweiligen Verfügung, dem Antragsgegner zu gebieten, Konkurrenztätigkeit zu unterlassen. Das Arbeitsgericht hat den Antrag ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. [...]