VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 02.05.1995 (2 S 907/95)
Auch der Schuldner einer Geldforderung, deren Vollstreckung durch die öffentliche Hand betrieben wird, kann sich auf die auch seinen Schutz bewirkende Bestimmung des § 811 ZPO berufen (vgl. dazu §§ 1, 13, 15 Abs. 1 [...]