OLG Hamm - Beschluß vom 27.07.1995 (14 W 59/95)
Ist eine Vergütung Zug um Zug gegen Nachbesserungsarbeiten zu zahlen, so kann eine Vollstreckung nur erfolgen, wenn der Gläubiger den Nachweis führt, daß die Nachbesserung erfolgt ist oder der Schuldner sich im [...]