OLG Nürnberg - Beschluß vom 02.03.1994 (1 W 472/94)
Zwar ist die sofortige Beschwerde statthaft (§ 71 Abs. 2 ZPO). Der Statthaftigkeit steht weder entgegen, daß über den Zwischenstreit in Form eines Entdurteils entschieden wurde (Zöller-Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 71 [...]