OLG Stuttgart - 22.01.1991 (8 W 218/90)
b. »Zu Recht hat das LG die Annahme des AG gebilligt, daß das Begehren der Gemeinschuldnerin [den Schlußtermin aufzuheben, um ihr die Möglichkeit eines Zwangsvergleichs nicht abzuschneiden] als Antrag auf Widerruf der [...]