OLG Hamburg - 19.09.1990 (4 W 66/90)
b. »Die auf greifbare Gesetzwidrigkeit des die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil nur gegen Sicherheitsleistung einstellenden Beschlusses, der an sich nach §§ 719 Abs. 1 Satz 2, 707 Abs. 2 ZPO unanfechtbar [...]