OLG Stuttgart - 21.03.1986 (2 U 198/85)
»... Die Übernahme der [Praxis-] Vertretung des Bekl. während dessen Urlaubszeit.. ist kein Arbeitsverhältnis i. S. des § 622 BGB. Der Arzt, der eine Urlaubsvertretung übernimmt, ist auch keine arbeitnehmerähnliche [...]