OLG Koblenz - 04.03.1986 (4 W 146/86) - DRsp Nr. 1996/17431
OLG Koblenz, vom 04.03.1986 - Aktenzeichen 4 W 146/86
DRsp Nr. 1996/17431
Hat das Beschwerdegericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vorbehaltlos aufgehoben, so ist eine weitere Beschwerde mit dem Ziel der Wiederherstellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses unzulässig, weil das Pfändungspfandrecht erloschen und der Pfändungsrang verloren ist.
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