OLG München - 31.05.1985 (25 U 2231/83)
»... Die Festsetzung der [Sequester-]Vergütung erfolgt im Verhältnis des Sequesters zum Gläubiger, denn zwischen beiden besteht ein dienstvertragsähnliches Verhältnis, das die sinngemäße Anwendung der §§ 675, 612 BGB [...]