OLG München - 31.07.1984 (25 W 1982/84)
»Das AG E. [das einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß (PfÜB) erlassen hatte] ist zu Recht von seiner fortdauernden örtlichen Zuständigkeit für die Entscheidung nach § 850 f ZPO ausgegangen [nachdem der Schuldner [...]