OLG Karlsruhe - 22.09.1978 (15 U 191/77) - DRsp Nr. 1997/2348
OLG Karlsruhe, vom 22.09.1978 - Aktenzeichen 15 U 191/77
DRsp Nr. 1997/2348
Stellt der Gerichtsvollzieher erst bei der Abholung der zunächst gepfändeten Gegenstände fest, daß diese nicht mehr vollständig vorhanden sind und er somit zu wenig gepfändet hatte, kann er die Nachpfändung in Abweichung von § 808 Abs. 2ZPO in der Weise durchführen, daß er sogleich weitere pfändbare Gegenstände zur einheitlichen Verwertung mitnimmt.
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