BAG - 15.11.1978 (5 AZR 199/77) - DRsp Nr. 1996/16143
BAG, vom 15.11.1978 - Aktenzeichen 5 AZR 199/77
DRsp Nr. 1996/16143
Zur Fassung des Klageantrages bei besonderen Fallgestaltungen: ein Arbeitnehmer, der Lohnansprüche für einen Zeitraum geltend macht, für den er Arbeitslosengeld erhalten hat, muß in der Zahlungsklage den ihm zustehenden Lohnanteil beziffern. Der Antrag, den Arbeitgeber zur Zahlung einer bestimmten Bruttolohnsumme »abzüglich erhaltenen Arbeitslosenentgeltes« zu verurteilen, ist nicht bestimmt genug
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