Autor: Kaufhold |
Das UN-Übk-Schied ist anzuwenden auf Schiedssprüche, die außerhalb des Staates gefällt wurden, in dem um seine Anerkennung und Vollstreckung nachgesucht wird. Anwendung findet das UN-Übk-Schied daneben auch auf solche Schiedssprüche, die zwar im Vollstreckungsstaat erlassen wurden, das Schiedsgericht aber ausländisches Recht angewandt hat.
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