Autor: Riedel |
Nach § 478 dän. ZPO findet die Zwangsvollstreckung aus Urteilen, Beschlüssen, gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen und einer Reihe von privaten Schriftstücken statt. Charakteristisch ist hierfür, dass die Schriftstücke auf hinreichende Weise die betreffende Verpflichtung festlegen (Bestimmtheitserfordernis).
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|