1. Inkrafttreten

Autor: Riedel

Ersetzung älterer Abkommen

Das Übereinkommen (UNÜ) tritt gem. Art. VII Abs. 2 im Verhältnis der Vertragsstaaten zueinander an die Stelle des Genfer Protokolls über Schiedsklauseln im Handelsverkehr vom 24.09.1923 und des Genfer Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 29.07.1927.

Vertragsstaaten

Das Abkommen ist für die Bundesrepublik Deutschland am 28.09.1961 in Kraft getreten. Es gilt derzeit im Verhältnis zu ca. 150 Staaten.