3. Forderungsanmeldung

Autor: Riedel

Aus der Anmeldung der Forderung muss sich gem. Art. 41 Abs. 1 EuInsVO 2000 ergeben

Inhalt der Anmeldung

deren Art,

deren Entstehungszeitpunkt,

ein beanspruchtes Vorrecht,

bestehende dingliche Sicherheiten und deren Gegenstand,

ein beanspruchter Eigentumsvorbehalt.

Standardformblatt

Das nach Art. 55 Abs. 2 EuInsVO 2015 zu verwendende Standardformular für die Forderungsanmeldung nach Absatz 1 enthält die folgenden Angaben:

a)

Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, sofern vorhanden, persönliche Kennnummer, sofern vorhanden, sowie Bankverbindung des ausländischen Gläubigers nach Abs. 1,

b)

Forderungsbetrag unter Angabe der Hauptforderung und ggf. der Zinsen sowie Entstehungszeitpunkt der Forderung und - sofern davon abweichend - Fälligkeitsdatum,

c)

umfasst die Forderung auch Zinsen, den Zinssatz unter Angabe, ob es sich um einen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Zinssatz handelt, sowie den Zeitraum, für den die Zinsen gefordert werden, und den Betrag der kapitalisierten Zinsen,

d)

falls Kosten für die Geltendmachung der Forderung vor Eröffnung des Verfahrens gefordert werden, Betrag und Aufschlüsselung dieser Kosten,

e)

Art der Forderung,

f)

ob ein Status als bevorrechtigter Gläubiger beansprucht wird, und die Grundlage für einen solchen Anspruch,

g)