Autor: Riedel |
Die Bestätigung einer Säumnisentscheidung als Europäischer Vollstreckungstitel setzt gem. Art. 16 EuVTVO weiter voraus, dass das verfahrenseinleitende Schriftstück oder das gleichwertige Schriftstück folgende Angaben enthalten haben:
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|