2. Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

Autor: Riedel

a) Verfahrenseinleitendes Schriftstück

Klageerweiterung

Als verfahrenseinleitendes Schriftstück ist die vom Recht des Urteilsstaates vorgesehene Urkunde anzusehen, durch die der Beklagte erstmals offiziell von dem gegen ihn eingeleiteten Verfahren Kenntnis erhält (EuGH v. 16.06.1981 - 166/80, IPRax 1982, 14) und diesen in die Lage versetzt, seine Rechte vor Erlass einer vollstreckbaren Entscheidung im Urteilsstaat geltend zu machen (EuGH v. 13.07.1995 - 474/93, EuZW 1995, 803). In diesem Sinne gelten nach deutschem Recht die Klageschrift und wohl auch der Mahnbescheid als verfahrenseinleitende Schriftstücke.

Kostenfestsetzungsverfahren