Autor: Riedel |
Als verfahrenseinleitendes Schriftstück ist die vom Recht des Urteilsstaates vorgesehene Urkunde anzusehen, durch die der Beklagte erstmals offiziell von dem gegen ihn eingeleiteten Verfahren Kenntnis erhält (EuGH v. 16.06.1981 - 166/80, IPRax 1982,
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