Autor: Riedel |
Mit Gesetz vom 18.08.2005 (BGBl I, 2477) wurden die für das Erkenntnisverfahren geltenden Vorschriften der ZPO und des Arbeitsgerichtsgesetzes den Erfordernissen der EuVTVO angepasst. Die §§ 1079 - 1086 ZPO (11. Buch, Abschn. 4) enthalten die für die Ausführung der EuVTVO in Deutschland maßgebenden Vorschriften. Dabei betreffen die §§ 1079 - 1081 ZPO die Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel und die §§ 1082 - 1086 ZPO die Zwangsvollstreckung aus (ausländischen) Europäischen Vollstreckungstiteln im Inland. Die einschlägigen Vorschriften traten am 21.10.2005 in Kraft.
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