Autor: Riedel |
Im Bereich des Internationalen Privatrechts soll für Ehegatten und eingetragene Partner ein einheitliches Güterrechtsstatut gelten, das ihr gesamtes Vermögen erfasst. Das Güterrechtsstatut ist universal, d.h., es kann im Einzelfall auch das Recht eines Nicht-Mitgliedstaates anwendbar sein, und breit angelegt.
Beide Verordnungen sehen eine limitierte Rechtswahl vor. Eingetragene Partner können zusätzlich auch das Recht des Staates wählen, in dem die Partnerschaft begründet worden ist, damit mit Sicherheit ein Güterrechtsausgleich stattfinden kann. In Anlehnung an die
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