Autor: Riedel |
Die Verordnungen gelten derzeit nur in 18 der 27 Mitgliedstaaten, nämlich in Belgien, Bulgarien, der Bundesrepublik Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik und Zypern. Die übrigen Mitgliedstaaten können sich aufgrund eines nach Art.
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