Autor: Riedel |
Mit zwei Verordnungen regelt der europäische Gesetzgeber die grenzüberschreitende Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands sowie der güterrechtlichen Wirkungen eingetragener Partnerschaften. Dies ist zum einen die Verordnung (EU) 2016/1103 vom 24.06.2016 - EuEheGüVO - und zum anderen die Verordnung (EU) 2016/1104 vom 24.06.2016 - EuPartGüVO. Damit für verheiratete Paare Rechtssicherheit in Bezug auf ihr Vermögen und ein gewisses Maß an Vorhersehbarkeit in Bezug auf das anzuwendende Recht gegeben ist, sollten alle Regelungen, welche auf die ehelichen Güterstände anzuwenden sind, in einem einzigen Rechtsinstrument erfasst werden.
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