II. Zeitlicher Anwendungsbereich

Autor: Riedel

Wirkungszeitpunkte

Die EuBagatellVO ist in den wesentlichen Punkten seit 01.01.2009 anzuwenden. Einige Informationspflichten gelten bereits ab 01.01.2008. Abzustellen ist auf den Eingang der Klageschrift bei dem zuständigen Gericht. Ein vor dem 01.01.2009 anhängig gewordenes Verfahren kann demnach nicht in ein Verfahren nach der EuBagatellVO übergeführt werden. Die mit der Verordnung (EU) 2015/2421 normierten Änderungen der EuBagatellVO gelten ab 01.07.2017.