I. Inkrafttreten

Autor: Riedel

Zeitlicher Geltungsbereich

Am 27.11.2003 wurde die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 verabschiedet. Die Veröffentlichung folgte am 23.12.2003 (ABl L 338, 1 ff.; "Brüssel IIa/EheGVO-2003"). Die Verordnung gilt für die Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme Dänemarks.

Deutsches Aus- und Durchführungsgesetz