Autor: Riedel |
Ist der Schuldner zur Abgabe einer Auflassungserklärung verurteilt worden, und erklärt der Gläubiger unter Vorlage dieses Urteils die von ihm hierzu abzugebende Auflassungserklärung, dann kann der Schuldner für die Kosten der Auflassungserklärung nicht als Veranlassungsschuldner i.S.d. §
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