Autor: Wilhelm |
Das Grundbuchamt erhebt für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek eine volle Gebühr nach Nr. 14121
Fällig wird die Gebühr mit der Eintragung der Zwangssicherungshypothek, §
Die Zurückweisung des Antrags auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek löst die Hälfte der vollen Gebühr aus, jedoch mindestens 15 € und höchstens 400 € (Nr. 14400
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